Sitzung: 11.03.2020 BUSA/41/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die vorgebrachten Belange sind allesamt für die künftige Planung zu berücksichtigen und einzuarbeiten.
Seitens des Vorhabensträgers ist nach erneuter Auslegung eigenständig eine Ausnahmegenehmigung beim Landratsamt Straubing-Bogen zu beantragen.