Sitzung: 18.12.2019 SR/45/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20
Es wird immer
schwieriger ehrenamtliche Wahlhelfer zu finden. Ein kleiner Anreiz zur
Übernahme dieses Ehrenamtes soll das Erfrischungsgeld sein. Die Verwaltung
schlägt vor, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 Euro pro Wahlhelfer bei der
Kommunalwahl am 15.03.2020 zu gewähren. Der Betrag wird unabhängig von der
Funktion gewährt.
Für den Fall einer
Stichwahl am 29.03.2020 wird aufgrund eines geringeren Arbeitseinsatzes ein
Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 Euro pro Wahlhelfer für angemessen erachtet.
Da bei der
Kommunalwahl 2020 eine Landkreiswahl mit einer Gemeindewahl verbunden ist,
werden gemäß § 97 Absatz 2 a GLKrWO die Kosten je zur Hälfte vom Landratsamt
und der Stadt Bogen getragen.
Beschluss:
Bei der Kommunalwahl
am 15.03.2020 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 Euro für jedes
Mitglied im Wahlvorstand gewährt.
Bei einer evtl.
Stichwahl am 29.03.2020 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 Euro für
jedes Mitglied im Wahlvorstand gewährt.