Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20

Es wird immer schwieriger ehrenamtliche Wahlhelfer zu finden. Ein kleiner Anreiz zur Übernahme dieses Ehrenamtes soll das Erfrischungsgeld sein. Die Verwaltung schlägt vor, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 Euro pro Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 15.03.2020 zu gewähren. Der Betrag wird unabhängig von der Funktion gewährt.

 

Für den Fall einer Stichwahl am 29.03.2020 wird aufgrund eines geringeren Arbeitseinsatzes ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 Euro pro Wahlhelfer für angemessen erachtet.

 

Da bei der Kommunalwahl 2020 eine Landkreiswahl mit einer Gemeindewahl verbunden ist, werden gemäß § 97 Absatz 2 a GLKrWO die Kosten je zur Hälfte vom Landratsamt und der Stadt Bogen getragen.


Beschluss:

Bei der Kommunalwahl am 15.03.2020 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 Euro für jedes Mitglied im Wahlvorstand gewährt.

Bei einer evtl. Stichwahl am 29.03.2020 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 Euro für jedes Mitglied im Wahlvorstand gewährt.