Sitzung: 27.07.2016 BUSA/06/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Vor Baubeginn sind Sondagegrabungen vorzunehmen. Rechtzeitig vor Baubeginn hat der Antragsteller eine Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde für die Sondagegrabungen einzuholen.
Die Arbeiten sind von einer renommierten Grabungsfirma bzw. unter Aufsicht der Kreisarchäologie in Bogen durchzuführen.