Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

In der Nacht ist ein zulässiger immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel von 45 dB (A)/m² festzusetzen. Nachtzeit geht von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Nachtarbeit ist verboten.