Sitzung: 27.07.2016 BUSA/06/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
In der Nacht ist ein zulässiger immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel von 45 dB (A)/m² festzusetzen. Nachtzeit geht von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Nachtarbeit ist verboten.