Beschluss: Zur Kenntnis genommen

StR- Mitglied Probst fragt nach, ob die Geschwindigkeitskontrollsysteme frei zur Verfügung stehen.

 

Ordnungsamtsleiter Winklmeier erklärt, dass es stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollsysteme gibt. Die mobilen Geräte wechseln je nach Bedarf monatlich den Standort.

 

StR-Mitglied Amann erkundigt sich, ob die Geschwindigkeitsmessungen aufgezeichnet werden.

 

Hr. Winklmeier teilt mit, dass die Geräte die Geschwindigkeitsmessungen nicht aufzeichnen. Dies wäre mit einem Aufzeichnungsgerät durchaus möglich. Ein solches Gerät könne jederzeit vom Landratsamt gemietet werden. Die Kosten für das Leihgerät belaufen sich auf 15,00€ pro Woche.