Sitzung: 16.10.2019 BUSA/45/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das grundsätzliche Einverständnis wird zur Kenntnis genommen. Folgende Ergänzungen sind zu berücksichtigen.
1. Kompensationsbedarf:
Eine Eingrünung ist an der Ost- und
Westseite vorgesehen. Es wird angenommen, dass seitens der UNB eine ergänzende
Eingrünung an der Nordseite (nicht wie beschrieben Westseite) vorgenommen
werden soll. Da nördlich der PV-Anlage bereits Gehölzbestände vorhanden sind,
ist eine vollständige Eingrünung der Anlage an dieser Seite nicht erforderlich.
Um südlich des Weges eine angemessene
Begrünung zu erreichen, wird auf dem Grünstreifen entlang der Nordseite eine
zweireihige Bepflanzung auf 70% der Länge als ausreichend erachtet.
Die Sichtfelder im Westen und Osten zu
den Nachbargrundstücken sind von Bepflanzungen freizuhalten.
2. Ausgleichsfläche:
Für die Ansaat ist autochthones Saatgut
festzusetzen. Die Maßnahmen zur Herstellung der Wiese sind zu konkretisieren.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass unter diesen Maßgaben ein
Anerkennungsfaktor von 1,5 akzeptiert wird.
3. Rückbauverpflichtung
Die textliche Festsetzung III 0.5.1 zur Rückbauverpflichtung sind wie folgt zu ergänzen: „Die Beseitigung von Gehölzen oder Ausgleichsflächen nach Wegfall der Nutzung unterliegt den zum Zeitpunkt des Wegfalls geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen.“