Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat im Ergebnisbericht zum Energiegipfel Bayern vom September 2019 zum Bereich Ausbau der Erneuerbaren Energien einen verstärkten Ausbau der Erneuerbaren Energien – und damit auch der Photovoltaik - empfohlen. Bei Freiflächenanlagen ist die Bayerische Staatsregierung dem Anliegen, mehr Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten Bayerns zuzulassen, bereits nachgekommen. Die Erhöhung der maximalen Zuschlagszahl von 30 auf 70 PV-Freiflächenanlagen pro Jahr (Zweite Verordnung über Gebote von Freiflächenanlagen, seit 12. Juni 2019 in Kraft) ist ein sehr guter Kompromiss, der die Belange der Energiewende, des Umweltschutzes und der Landwirtschaft so weit wie möglich berücksichtigt.

 

Die gegenständliche PV-Freiflächenanlage „Weidenhofen-Erweiterung“ ist eine solche Anlage im benachteiligten Gebiet. Die Planung entspricht den Zielen der Landesentwicklung (Ziel 6.2.1 LEP 2018) und den Klimaschutzzielen der Bayerischen Staatsregierung.

 

Der Grundsatz, derartige Anlagen auf vorbelastete Standorte zu lenken (Grundsatz LEP 6.2.3) wird durch die Planung beachtet:

 

Nach der Begründung zum Grundsatz 6.2.3 können Freiflächen-Photovoltaikanlagen das Landschafts- und Siedlungsbild beeinträchtigen. Deshalb sollen Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf vorbelastete Standorte gelenkt werden. Hierzu zählen z.B. Standorte entlang von Infrastruktureinrichtungen (Verkehrswege, Energieleitungen etc.) oder Konversionsstandorte.

 

Dies trifft besonders auf bisher ungestörte Landschaftsteile zu (vgl. hierzu 7.1.3: In freien Landschaftsbereichen sollen Infrastruktureinrichtungen möglichst gebündelt werden.)

 

Der Landschaftsraum entlang der BAB 3 Passau-Regensburg ist durch die überregionale Verkehrsachse zerschnitten und wird durch Verkehrslärm erheblich vorbelastet. Gemäß Angaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt erstrecken sich die Lärmbelastungen von bis zu 55 dB/A nördlich der A3 bis nahe an die Siedlung Mitterschida in ca. 850 m Entfernung und damit weit über die geplante Anlage hinaus.

Auszug UmweltAtlas Bayern Lärmbelastungskataster, Stand 10/2019

 

Neben der Lärmbelastung ist der Abschnitt auch landschaftlich vorbelastet.  Auf einer Strecke von 1,3 km befinden sich bereits 3 bestehende Freiflächenanlagen (Trudendorf und Weidenhofen) nördlich und südlich der A3.

 

Das Gelände fällt ab der bestehenden PV-Anlage Weidenhofen nach Norden bzw. Nordosten um ca. 12 Höhenmeter ab und damit weg von der Autobahn in die Talsenke des nördlich gelegenen Birnbaches. Die kaum 3 m hohen Modulreihen werden dadurch topografisch abgeschirmt, gerade der nördliche Flächenanteil ist schlecht einsehbar. Das Gelände liegt somit nicht exponiert und ist durch den bewachsenen Einschnittsdamm der Autobahn im Süden und die durchgehenden Gehölze entlang des Birnbaches im Norden gut abgeschirmt. Die geplanten Hecken im Westen und Osten schirmen die restlichen Flächen ab.

Mit der Erweiterung der bestehenden PV-Anlagen werden die PV-Flächen entlang der Autobahn gebündelt, um Umweltauswirkungen zu vermindern.  Analog zu den Ausführungen zum Grundsatz 6.2.3 LEP 2018 sind die Grundsätze der Regionalplanung (RP 12 1.4. G) zu bewerten.


Beschluss:

 

Die Inhalte der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 

Die gegenständliche PV-Freiflächenanlage „Weidenhofen-Erweiterung“ ist eine Anlage im benachteiligten Gebiet. Die Planung entspricht den Zielen der Landesentwicklung (Ziel 6.2.1 LEP 2018) und den Klimaschutzzielen der Bayerischen Staatsregierung. Die Stadt Bogen misst der Umsetzung der Klimaschutzziele auch vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion einen hohen Stellenwert bei und unterstützt Vorhaben, die in geeigneter Weise zur Umsetzung beitragen. Dies wird für die geplante Anlage aufgrund der Größe in besonderem Maße gesehen.

 

Der Grundsatz, derartige Anlagen auf vorbelastete Standorte zu lenken (Grundsatz LEP 6.2.3) wird durch die Planung beachtet:

Nach der Begründung zum Grundsatz 6.2.3 können Freiflächen-Photovoltaikanlagen das Landschafts- und Siedlungsbild beeinträchtigen. Deshalb sollen Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf vorbelastete Standorte gelenkt werden. Hierzu zählen z.B. Standorte entlang von Infrastruktureinrichtungen (Verkehrswege, Energieleitungen etc.) oder Konversionsstandorte.

Dies trifft besonders auf bisher ungestörte Landschaftsteile zu (vgl. hierzu 7.1.3: In freien Landschaftsbereichen sollen Infrastruktureinrichtungen möglichst gebündelt werden. Durch deren Mehrfachnutzung soll die Beanspruchung von Natur und Landschaft möglichst vermindert werden. Unzerschnittene verkehrsarme Räume sollen erhalten werden). Der Landschaftsraum entlang der BAB 3 Passau-Regensburg ist durch die überregionale Verkehrsachse zerschnitten und wird durch Verkehrslärm erheblich vorbelastet. Gemäß Angaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt erstrecken sich die Lärmbelastungen von bis zu 55 dB/A nördlich der A3 bis nahe an die Siedlung Mitterschida in ca. 850 m Entfernung und damit weit über die geplante Anlage hinaus.

 

Neben der Lärmbelastung ist der Abschnitt auch landschaftlich vorbelastet.  Auf einer Strecke von 1,3 km befinden sich bereits 3 bestehende Freiflächenanlagen (Trudendorf und Weidenhofen) nördlich und südlich der A3.

 

Die in der Stellungnahme enthaltenen Angaben zur Topographie sind nicht zutreffend. Das Gelände fällt ab der bestehenden PV-Anlage Weidenhofen nach Norden bzw. Nordosten ab und damit weg von der Autobahn in die Talsenke des nördlich gelegenen Birnbaches. Die kaum 3 m hohen Modulreihen werden dadurch schon topografisch abgeschirmt, gerade der nördliche Flächenanteil ist schlecht einsehbar. Das Gelände liegt somit nicht exponiert und ist durch den bewachsenen Einschnittsdamm der Autobahn im Süden und die durchgehenden Gehölze entlang des Birnbaches im Norden gut abgeschirmt. Die geplanten Hecken im Westen und Osten schirmen die restlichen Flächen ab. Eine erhebliche Fernwirkung in die Landschaft ist nicht gegeben.

 

Bei den Erweiterungsflächen handelt es sich daher weder um visuelle Leitstrukturen noch um einen exponierten und weit einsehbaren Standort. Mit der Erweiterung der bestehenden PV-Anlagen werden die PV-Flächen entlang der Autobahn gebündelt, um Umweltauswirkungen zu vermindern.  Analog zu den Ausführungen zum Grundsatz 6.2.3 LEP 2018 sind die Grundsätze der Regionalplanung (RP 12 1.4. G) zu bewerten.

 

Zusammenfassend ist Nachfolgendes festzustellen:

Bei der Standortwahl für die geplante PV-Freiflächenanlage „Weidenhofen-Erweiterung“ hat die Stadt Bogen Flächen in einem vorbelasteten Abschnitt nördlich der A3 ausgewählt. Die mit der Entwicklung verbundenen Umweltauswirkungen sind aufgrund der Topographie, der geringen Fernwirkung, der geplanten Eingrünung und der zeitlichen Begrenzung der geplanten Nutzung vertretbar und werden in der Abwägung gegenüber dem Ziel, erneuerbare Energien verstärkt zu fördern, hinten angestellt. Insbesondere wird der Umsetzung der Klimaziele der Bayerischen Staatsregierung seitens der Stadt Bogen besonderes Gewicht beigemessen.

Aus den aufgeführten Gründen kann die Planung im bestehenden Umfang ohne eine Verringerung der Fläche im Norden fortgeführt werden.