Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Stadtbaumeister Krammer erläutert mittels Plänen die Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans:

 

- geringfügige Überschreitung der Traufhöhe von 9 m

- geringfügige Überschreitung der Baugrenzen

- geringfügige Überschreitung des baulichen Maßes

 

 


Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Lagerhalle mit einer Wohnung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Den Befreiungen von den Festsetzungen bezüglich der Überschreitung der Traufhöhe, der Überschreitung der Baugrenzen und der Überschreitung des baulichen Maßes wird ebenfalls zugestimmt.