Sitzung: 16.10.2019 BUSA/45/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Dass keine Einwände bestehen, wird zur Kenntnis genommen.
Der Mindestabstand der Trinkwasserleitung zu Bäumen (Stammmitte) von mind. 2,5 m und die unzulässige Überbauung der Trinkwasserleitung ist in den künftigen Planungen zu berücksichtigen.