Sitzung: 27.07.2016 BUSA/06/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Für die geplante Nutzung (Lebensmittelmarkt und dgl.) ist Trinkwasser notwendig. Eine Verwendung von Oberfllächenwasser obliegt dem Bauherrn.