Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Für die geplante Nutzung (Lebensmittelmarkt und dgl.) ist Trinkwasser notwendig. Eine Verwendung von Oberfllächenwasser obliegt dem Bauherrn.