Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Die Rückhaltung des anfallenden Dachflächenwassers ist vorgesehen. Das Verbot von Streusalz und anderen ätzenden Stoffen wird mangels Überwachungsmöglichkeiten nicht ausgeschlossen. Es wird jedoch empfohlen, darauf zu verzichten. Die Durchgrünung des Geltungsbereiches erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.