Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes ist für eine mögliche Trafostation eine Fläche bereitzustellen. Der Standort und die Größe sind zwischen dem Investor und dem Bayernwerk abzuklären. Öffentliche Wege sind im Geltungsbereich nicht vorgesehen, sodass die Abstimmung über die weitere Leitungsverlegung ebenfalls zwischen dem Bayernwerk und dem Investor abgestimmt werden muss.