Sitzung: 18.09.2019 BUSA/44/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das Landratsamt Straubing-Bogen erhebt keine Einwände. Dies wird zur Kenntnis genommen. Auf Art. 8 Abs. 1 und 2 des Bayer. Denkmalschutzgesetzes ist in den Planunterlagen hinzuweisen.