Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das Landratsamt Straubing-Bogen erhebt keine Einwände. Dies wird zur Kenntnis genommen. Auf Art. 8 Abs. 1 und 2 des Bayer. Denkmalschutzgesetzes ist in den Planunterlagen hinzuweisen.