Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Hinsichtlich der Novelle des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLPLG) wird der Stadt Bogen die Möglichkeit gegeben, bis 30.09.2019 Stellung zu nehmen.

 

Aus der Novelle ist insbesondere hervorzuheben, dass eine anzustrebende Richtgröße von 5 ha/Tag für die erstmalige planerische Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahre 2030 aufgenommen werden soll.

 


Beschluss:

 

Die Einführung einer Flächenverbrauchsobergrenze, sei es als Ziel oder als Grundsatz der Raum-ordnung, lehnen wir ab.

 

Einer anzustrebenden Flächenverbrauchsobergrenze (Richtgröße von 5 ha/Tag) für die erstmalige planerische Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrszwecke wird widersprochen.

 

Eine Richtgröße wird den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht und verstößt zudem gegen den den Städten und Gemeinden garantierten Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung.

 

Vielmehr garantiert das Grundgesetz und die Bayer. Verfassung die kommunale Planungshoheit.