Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Wegen der massiven Ergänzungen der unteren Naturschutzbehörde ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt Straubing-Bogen erneut eine verkürzte Auslegung durchzuführen.

 

Da die Grundzüge der Planung nicht völlig tangiert werden, reicht eine verkürzte Auslegung als solche aus (vgl. „keine grundlegenden Einwände“).

 


Beschluss:

 

Das grundsätzliche Einverständnis wird zur Kenntnis genommen. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind entsprechend einzuarbeiten und zu berücksichtigen. Eine verkürzte Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB ist sodann zu den Belangen durchzuführen.