Sitzung: 24.07.2019 BUSA/43/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Wegen der massiven Ergänzungen der unteren Naturschutzbehörde ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt Straubing-Bogen erneut eine verkürzte Auslegung durchzuführen.
Da die Grundzüge der Planung nicht völlig tangiert werden, reicht eine verkürzte Auslegung als solche aus (vgl. „keine grundlegenden Einwände“).
Beschluss:
Das grundsätzliche Einverständnis wird zur Kenntnis genommen. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind entsprechend einzuarbeiten und zu berücksichtigen. Eine verkürzte Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB ist sodann zu den Belangen durchzuführen.