Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

In der Bauausschusssitzung am 27.01.2016 wurden die Anregungen zur Erweiterung der Entwicklungssatzung Großlintach behandelt.

 

Mit Schreiben vom 24.03.2016 erhielten wir die nachträgliche Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde hierzu. Die Anregungen wurden in der Bauausschusssitzung am 13.04.2016 behandelt. Dabei wurde beschlossen, dass zu den Bauanträgen ein freiqualifizierter Freiflächengestaltungsplan mit vorzulegen ist, bzw. der Satzungsbeschluss erst erfolgen kann, wenn für die auf den Privatgrundstücken bereitgestellten Ausgleichsflächen Dienstbarkeiten liegen. Die Dienstbarkeit wurde mittlerweile beim Notariat in Mitterfels bestimmt, der Vertrag liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde zur Genehmigung. Ob die Genehmigung bis zum Sitzungstermin vorliegt, ist noch offen. Es wird deshalb abweichend vom Beschluss vom 13.04.2016 folgender Beschluss vorgeschlagen:


Beschluss:

 

Für die auf den Privatgrundstücken bereitgestellten Ausgleichsflächen wurde mittlerweile eine Dienstbarkeit bestellt. Die Dienstbarkeit liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde zur Genehmigung. Die Entwicklungssatzung Großlintach wird als Satzung beschlossen. Die Satzung darf jedoch erst nach Vorliegen der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht werden, d.h. rechtsverbindlich werden.