Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Die Korrekturen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in die Satzung mitaufzunehmen.

 

Ferner hat das mit der Planung beauftragte Büro zu prüfen, ob der geforderte Kompensationsumfang aus naturschutzfachlicher Sicht berechtigt ist. Sollte dies der Fall sein, ist die Kompensationsfläche auf Kosten der Bauwilligen/Erwerber vorzuhalten und unter grundbuchrechtlicher Sicherung der Fläche gegenüber der Stadt Bogen nachzuweisen.