Beschluss: Zur Kenntnis genommen

StR-Mitglied Lex teilt mit, dass der Bauausschuss ein beschließender Ausschuss ist, dessen Entscheidungskompetenz bis 150.000,00 € reicht. Aus diesem Grund fragt er sich, wieso in der Stadtratssitzung vom 13.03.2019 der Tagesordnungspunkt 1, bzw. 1.1, Richard-Seefried-Straße, Fußgängerweg, behandelt wurde. Hier wurde keine Summe über 150.000,00 € erwähnt, weshalb seiner Ansicht nach auch der Bauausschuss darüber abstimmen hätte können.

 

Stadtbaumeister Hr. Krammer entgegnet, dass hier der finanzielle Wert keine Rolle spielt. Bei Planungen mit Bezug von Fördermitteln ist der Stadtrat mit einzubeziehen. Dem Antrag zur Planung wurde im Bauausschuss zugestimmt, lediglich die Änderungen wurden dem Stadtrat vorgestellt.

 

StR-Mitglied Lex bittet um rechtliche Aufklärung, was genau im Bauausschuss beschlossen werden kann.

 

BM Muhr antwortet, dass der Tagesordnungspunkt aufgrund der Erläuterung von Herr Krammer sehr wohl für den Stadtrat bestimmt war. Herr Lex wird bis zur nächsten Stadtratssitzung über die exakte Entscheidungskompetenz des Bauausschusses informiert.