Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20

In § 10 Abs. 2 EuWO ist die Höhe des Erfrischungsgeldes geregelt.

 

Bisher wurde in der Stadt Bogen der jeweilige in der EuWO veranschlagte Satz des Erfrischungsgeldes für alle Mitglieder eines Wahlvorstandes (Wahlvorsteher, Schriftführer, Beisitzer, Hilfskräfte) ausbezahlt. (Europawahl 2014 = 25,00 Euro).

 

Mit der Änderung der Europawahlordnung vom 16.05.2018 hat sich folgende Änderung ergeben:

§ 10 Abs. 2 EuWO:

 

Den Mitgliedern der Wahlausschüsse kann für die Teilnahme an einer nach § 5 einberufenen Sitzung und den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld in Höhe von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, dass bei der Europawahl am 26. Mai 2019 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 Euro für alle Mitglieder des Wahlvorstandes gewährt wird.