Sitzung: 20.07.2016 SR/06/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Neue Gebührenposition für die Kühlzellenbenutzung am Stadtfriedhof
Es ist geplant eine Kühlzelle für die städtischen Friedhöfe anzuschaffen. Standort der Kühlzelle soll nach der Renovierung das Leichenhaus am Stadtfriedhof sein. Die Kühlzelle ist für zwei Leichen konzipiert. Die Anschaffungskosten betragen 8.877,40 €.
Um hier eine Kostendeckung zu erreichen ist eine neue Gebührenposition für die Benutzung dieser Kühlzelle einzurichten. Bei der Ermittlung der Gebühr wird prognostisch von einer Belegung von 52 Tagen jährlich ausgegangen.
Die Anschaffungskosten für die Kühlzelle betragen 8877,40 € brutto. Die Kühlzelle wird auf 20 Jahre abgeschrieben. Nach Einrechnung der kalkulatorischen Kosten, Kalkulatorische Abschreibung jährlich 443,87 € sowie der kalkulatorischen Verzinsung (3.5% Halbwertsmethode) von 155,35 € und der jährlichen Stromkosten von 949 €, sowie der jährlichen Wartungskosten von 500 € ergibt sich bei einer Belegung von 52 Tagen im Jahr eine tägliche Gebühr von 39,39 €.
Berechnung:
I. Abschreibung: Anschaffungskosten 8.877 €/Nutzungszeitraum 20 Jahre = 443,87 €
II. Verzinsung: (Halbwertsmethode 3,5 % aus den Anschaffungskosten = 155,35 €
III. Unterhalt: Wartung jährlich = 500,00 €
IV. Stromkosten: 3650 KWh jährlich a`0,26 € =
949,00 €
Jährliche Gesamtkosten 2.048,22 €
/ prognostische Nutzungstage 52
Tage
Errechnete
Gebühr pro Nutzungstag 39,39 €
Es wird vorgeschlagen eine Gebühr pro Tag der Benutzung der Kühlzelle am Stadtfriedhof von 40,00 € zu erheben.
Beschluss:
Der Einführung der neuen Gebührenposition, Benutzung der Kühlzelle am Stadtfriedhof,
von 40,00 € täglich wird zugestimmt.