Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Eigentümer des Grundstücks Bahnhofstraße 18 a ist unter Fristsetzung aufzufordern, die Dienstbarkeit für das Grundstück Fl.Nr. 533, Gemarkung Bogen, vorzulegen. Wird sie nicht vorgelegt, verbleibt es bei der bisherigen Bauausführung.