Sitzung: 27.02.2019 BUSA/38/2019
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9
Beschluss:
Der Eigentümer des Grundstücks Bahnhofstraße 18 a ist unter Fristsetzung aufzufordern, die Dienstbarkeit für das Grundstück Fl.Nr. 533, Gemarkung Bogen, vorzulegen. Wird sie nicht vorgelegt, verbleibt es bei der bisherigen Bauausführung.