Sitzung: 27.02.2019 BUSA/38/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das grundsätzliche Einverständnis wird zur Kenntnis genommen. Die folgenden Punkte sind wie gefordert zu verdeutlichen:
Zu 2: Baugestaltung
Die Wandhöhe ist auf die vorbeiführende Erschließungsstraße in der Gebäudemitte zu beziehen. Die Dachform ist frei zu wählen. Als Dachdeckung nicht geneigte Dächer sind Gründächer bzw. Dacheindeckungen aus Blech vorzugeben.
Zu 5: Auffüllungen/Abgrabungen
Auffüllungen und Abgrabungen sind bis zu einer Höhe von max. 0,5 m ab Urgelände zulässig, jedoch bis max. Oberkante Erschließungsstraße.
Zu 6: Stellplätze
Hier sind Garagen gemeint. Vor Garagen ist eine Stellplatzfläche bis zur öffentlichen Straße von mind. 5 m freizuhalten.
Zu 9: Straßenbeleuchtung
Dieser Punkt ist unter den Hinweisen aufzuführen. Im Übrigen erfolgt die Straßenbeleuchtung neuerdings nur noch durch LED.