Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Von der Stadt sollen die Grundstücke Fl.Nr. 203/8, 404/1 und 199, Gemarkung Bogen, mit einer Gesamtfläche von 5.652 m² erworben und bebaut werden. Es handelt sich hier um eine größere, zusammenhängende, unbeplante Fläche im Innenbereich. Um diese der Bebauung zuführen zu können, wäre ein Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufzustellen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, einen Bebauungsplan nach § 13a BauGB für die Grundstücke Fl.Nr. 203/8, 404/1 und 199 der Gemarkung Bogen, mit einer Gesamtfläche von 5.652 m² aufzustellen. Die Fläche soll der Wohnbebauung zugeführt werden. Lediglich der östliche Bereich der Fl.Nr. 199, Gemarkung Bogen, der an den Stadtplatz (Hs.-Nr. 48) angrenzt, soll auch für gewerbliche Zwecke genutzt werden können.