Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeister Muhr Herrn Schmidbauer vom Ingenieurbüro Sehlhoff. Stadtbaumeister Krammer gibt zur Kenntnis, dass ein 1. Entwurf bereits in der BA-Sitzung am 23.01.2019 vorgelegt wurde. Thema in dieser BA-Sitzung war auch die Frage, ob die Anlieger verpflichtet werden können, Zisternen einzubauen.

 

In der Entwicklungssatzung Großlintach Süd ist unter Punkt 7 „Erschließung zur Wasser-entsorgung“ folgendes festgesetzt:

Das Schmutzwasser wird in der zentralen Kläranlage nach Hunderdorf entsorgt.

Das anfallende Niederschlagswasser ist auf den privaten Grundstücken zu versickern.

 

D.h. für die Stadt besteht keine zwingende Notwendigkeit, eine Oberflächenentwässerung anzubieten, da hierfür jeder Grundstückseigentümer selbst zu sorgen hat. Eine Verpflichtung, dass die Anlieger eine Zisterne bauen müssen, ist nicht gegeben.

 

Herr Schmidbauer erläutert die Planung. Die Straßenbreite ist durchgehend mit 4,5 m ausgelegt, die Bankette sollen geschottert werden.

 

Bezüglich der Schmutzwasserableitung wird angeregt, die jetzt noch private Ableitung des Anwesens Großlintach 18 zu prüfen und in die Planung mit ein zu beziehen. Eine Prüfung der Leitung ist bisher noch nicht erfolgt.

 

Bezüglich der Oberflächenentwässerung gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Es wird ein entsprechendes Regenrückhaltebecken ausgebaut, dass bei Aufnahme der Privatgrundstücke eine Größe von 110 m³ aufweisen müsste. Wird bei den Privaten Oberflächenwasser zurückgehalten, könnte die Beckengröße auf 60 m³ verringert werden. Die Kostenersparnis beträgt jedoch nur 10.000,00 €. Der Grunderwerb ist hier nicht berücksichtigt.

 

Die 2. Möglichkeit ist der Bau eines Stauraumkanals in der gleichen Größe. Bei einer Größe von 110 m³ kostet der Stauraumkanal 180.000,00 €, bei 60 m³ 120.000,00 €.

 

Zieht man die Grunderwerbskosten beim Regenrückhaltebecken in die Berechnung mit ein, ist der Kostenunterschied vom Rückhaltebecken zum Stauraumkanal gering.

 

Es werden folgende Beschlüsse gefasst: