Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

 

 


Beschluss:

 

Vorgabe mittels Entwicklungssatzung:                       0,35 (GRZ)

 

Gewünscht:                                                                 0,5 – 0,6 (GRZ)          

 

Einer Überschreitung der Grundflächenzahl wird nur unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der Bauherr auf seinem Gesamtgrundstück (ca. 2.400 m²) selbst und auf eigene Kosten eine Ausgleichsfläche in Abstimmung mit dem fachlichen Naturschutz im Landratsamt abklären kann. Die Stadt Bogen übernimmt hierfür keine Kosten.