Sitzung: 23.01.2019 BUSA/37/2019
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9
Beschluss:
Vorgabe mittels Entwicklungssatzung: 0,35 (GRZ)
Gewünscht: 0,5
– 0,6 (GRZ)
Einer Überschreitung der Grundflächenzahl
wird nur unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der Bauherr auf seinem
Gesamtgrundstück (ca. 2.400 m²) selbst und auf eigene Kosten eine
Ausgleichsfläche in Abstimmung mit dem fachlichen Naturschutz im Landratsamt
abklären kann. Die Stadt Bogen übernimmt hierfür keine Kosten.