Sitzung: 23.01.2019 BUSA/37/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Eine Erläuterung des Sachverhalts erfolgte durch Bürgermeister Schedlbauer und Stadtbaumeister Krammer.
Die Firma GSW Gold SolarWind Service GmbH, Kirchroth, beantragte mit Schreiben vom 17.12.2018 und E-Mail vom 15.01.2019 die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für eine Freiland-Photovoltaikanlage und die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes in Teilbereichen auf den Grundstücken der Fl.Nrn. 1845 und 1850, Gemarkung Oberalteich und die Gesamtfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1844, Gemarkung Oberalteich, mit einer Fläche von ca. 4 ha.
2017 wurde auf einem 110 Meter Streifen der Autobahn auf den o.g. Grundstücken eine Photovoltaik-Freilandanlage errichtet.
Lt. Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 gibt es auch die Möglichkeit, Freiland-Photovoltaikanlagen in benachteiligten Gebieten im Rahmen des EEG zu errichten. Voraussetzung dafür ist jedoch einen Zuschlag von der Bundesnetzagentur im Rahmen einer Ausschreibung zu erhalten. Die o.g. Flurstücke befinden sich in benachteiligten Gebieten, welche von der Bayerischen Staatsregierung ausgewiesen wurden.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „SO Freiland-Photovoltaikanlage Weidenhofen-Erweiterung“. Betroffen sind die Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1845 und 1850 der Gemarkung Oberalteich, und die Gesamtfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1844, Gemarkung Oberalteich, mit einer Fläche von insgesamt ca. 4 ha.
Gleichzeitig ist der Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Bogen mit Deckblatt Nr. 51 zu ändern. Die Fläche ist als Sondergebiet für Photovoltaikanlagen darzustellen.
Der Geltungsbereich befindet sich in benachteiligten Gebieten, welche von der Bayerischen Staatsregierung ausgewiesen wurden und laut Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 im Rahmen der EEG die Errichtung einer Photovoltaikanlage erlaubt.