Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 1491, Gemarkung Oberalteich hat einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Carports auf diesem Grundstück im Ortsteil Muckenwinkling, gestellt.

 

Mit Schreiben vom 13.12.2018 teilt das Landratsamt Straubing-Bogen mit, dass das Vorhaben ohne Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung abgelehnt werden müsste.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Flurnummer 1491, Gemarkung Oberalteich, im Ortsteil Muckenwinkling mittels einer Ortsabrundungssatzung einzubeziehen. Die Kosten für die Satzung hat der Antragsteller zu tragen. Die Verfahrensabwicklung übernimmt die Stadt Bogen.