Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 9, Anwesend: 9

 

Der Grundstückseigentümer des Anwesens Mussinanstraße 42 beantragte mit Schreiben vom 17.12.2018 die Erweiterung der Einbeziehungssatzung Mussinanstraße um die Fl.Nr. 1580/5 sowie eine Teilfläche der Fl.Nr. 1580/4, Gemarkung Bogen. Der Antragsteller beabsichtigt die Schaffung von altersgerechtem Wohnraum.

 

Stadtbaumeister Krammer zeigt mittels bildlicher Darstellung das betroffene Gebiet, welches miteinbezogen werden soll und erläutert dabei die Intension des Antragstellers. Dabei wird die Schaffung altersgerechten Wohnraums erläutert.

 

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass der angrenzende (Geh-) Weg „Autsdorfer Kirchenweg“ als Fuß- und Radweg gewidmet ist und den Anliegern gehört.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Einbeziehungssatzung Mussinanstraße um die Fl.Nr. 1580/5 und eine Teilfläche der Fl.Nr. 1580/4, Gemarkung Bogen, zu erweitern.

 

Die Kosten für die Satzung hat der Antragsteller zu tragen. Die Verfahrensabwicklung übernimmt die Stadt Bogen. Die notwendigen Erschließungsanlagen sind über Privatgrund mit entsprechenden Dienstbarkeiten zu führen.

 

Eine Erschließungsvereinbarung ist zu treffen.

 


Abstimmungsvermerke:

Der Antrag ist somit abgelehnt.