Sitzung: 23.01.2019 BUSA/37/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Bürgermeister Schedlbauer begrüßte zu diesem TOP Frau Rehmböck und Herrn Schmidbauer vom Ingenieurbüro Sehlhoff. Herr Schmidbauer stellt die geplanten Erschließungsmöglichkeiten in Großlintach-Süd vor.
Dabei werden die Möglichkeiten hinsichtlich der Straße, des Schmutzwasserkanals sowie auch des Oberflächenwassers aufgezeigt und besprochen.
Fahrbahn
Hinsichtlich der Fahrbahnbreite wird vorgestellt, dass derzeit bereits eine Fahrbahnbreite von ca. 3 m vorhanden ist und diese auf 5,70 m erweitert werden soll. Auf Nachfrage wird klargestellt, dass mit der derzeitigen Besitz- und Eigentumslage in Teilbereichen lediglich eine Fahrbahnbreite von 4,5 m – 4,7 m möglich wäre.
Schmutzwasserkanal
Hier werden vom Büro Sehlhoff 3 Varianten aufgezeigt:
Variante 1
Schmutzwasserkanal in der Erschließungsstraße mit Ableitung zur bestehenden Pumpstation bei der Schreinerei Feldmeier
Variante 2
Schmutzwasserkanal in der Erschließungsstraße mit Bau einer neuen Pumpstation und Ableitung in der Gemeindestraße zur bestehenden Kanalisation
Variante 3
Schmutzwasserkanal in der Erschließungsstraße mit Ableitung in der Böschung und Gemeindestraße im Freispiegelkanal zur bestehenden Kanalisation / Höhen wurden noch nicht geprüft und nachgewiesen
Grundsätzlich ist die Variante 1 zu bevorzugen.
Oberflächen-/Regenwasser
Herr Schmidbauer stellte dem Bauausschuss den Vorentwurf zur Planung eines öffentlichen Regenwasserkanals und Regenrückhaltebeckens vor.
Laut Bebauungsplan sind die Parzellenbesitzer angehalten, die Versickerung zu gewährleisten. Dies erscheint aufgrund der natürlichen Gegebenheiten wenig erfolgreich. Aus diesem Grund wird das Büro Sehlhoff mit der Überprüfung beauftragt, ob und wenn ja in welchem Umfang/Volumen ein Regenwasserkanal und ein Regenrückhaltebecken vorgehalten werden muss, wenn die jeweiligen Eigentümer der betroffenen Grundstücke zum Bau einer Zisterne angehalten und verpflichtet werden.
Beschluss:
Fahrbahn
Im Hinblick auf die Länge der Straße und den
dort zu erwartenden Gegenverkehr, soll daher in den Teilabschnitten, in denen
sich die Stadt bereits einen 1-Meter-Streifen gesichert hat, ein 1 m breites
Bankett geschottert werden und im Übrigen eine maximale Fahrbahnbreite von ca.
4,70 m erreicht werden.
So wird auch die Möglichkeit einer
durchgehenden Verbreiterung auf 5,70 m des kompletten Straßenraumes gewahrt.
Schmutzwasserkanal
Es wird einvernehmlich beschlossen, die
Variante 1 mit Ableitung zur bestehenden Pumpstation bei der Schreinerei
Feldmeier umzusetzen. Voraussetzung ist der Abschluss einer Grunddienstbarkeit
für den Schmutzwasserkanal in den Privatgrundstücken von der Gemeindestraße bis
zur genannten Pumpstation.
Oberflächen-/Regenwasser
Die Verwaltung und das Ingenieurbüro Sehlhoff
sollen in diesem Zusammenhang Rücksprache mit den jeweiligen Bauherren der
bereits eingereichten Bauanträge halten, ob diese mit dem Bau einer Zisterne
einverstanden sind und in welchem Umfang/Volumen ein Regenwasserkanal und ein
Regenrückhaltebecken notwendig wird.
Ferner soll von der Verwaltung untersucht
werden, ob dieser Bebauungsplan, wie auch die künftigen Bebauungspläne, den Bau
einer Zisterne auf den jeweiligen Privatgrundstücken festzusetzen, möglich ist.