Sitzung: 19.12.2018 SR/34/2018
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
StR-Mitglied Lex erkundigt sich, ob bezüglich der Datenschutzgrundverordnung bei Sitzungen in Bauangelegenheiten eine namentliche Nennung rechtlich akzeptabel ist.
Hr. GL Paukner teilt das Dokument: „Bekanntgabe von Bauherrendaten im öffentlicher Gemeinderatssitzung an der Tagesordnung“ des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz aus und erklärte, dass die namentliche Nennung während einer Sitzung unproblematisch ist.