Beschluss: Zur Kenntnis genommen

StR-Mitglied Lex erkundigt sich, ob bezüglich der Datenschutzgrundverordnung bei Sitzungen in Bauangelegenheiten eine namentliche Nennung rechtlich akzeptabel ist.

 

Hr. GL Paukner teilt das Dokument: „Bekanntgabe von Bauherrendaten im öffentlicher Gemeinderatssitzung an der Tagesordnung“ des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz aus und erklärte, dass die namentliche Nennung während einer Sitzung unproblematisch ist.