Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Straubing hat mit Schreiben an das Landratsamt Straubing-Bogen vom 16.10.2018, Az.: VM 5210 eine Gebietsänderung der Stadt Bogen und der Gemeinde Hunderdorf angeregt.

 

Durch die Änderung von Flurstücksgrenzen verläuft die bestehende Gemeindegebietsgrenze innerhalb gleich bewirtschafteter Flächen und ist in der Öffentlichkeit nicht mehr erkennbar. Es wurde seitens des Landratsamtes Straubing-Bogen daher angeregt, die Gemeindegebietsgrenze in die neuen bzw. in benachbarte Flurstücksgrenzen zu legen, damit sie kartenmäßig klar festgelegt und auch in der Örtlichkeit erkennbar ist.

 

Der Bauausschuss hat dem Stadtrat in seiner Sitzung vom 12.12.2018 empfohlen, der angedachten Gebietsänderung zuzustimmen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt der angedachten Gebietsänderung der Stadt Bogen und der Gemeinde Hunderdorf zu.

 

Aus der Stadt Bogen wird das Flurstück 2258/3

 

Der Gemarkung Oberalteich                          mit einer Fläche von

           

            2258/3                                                             599 m²

 

ausgegliedert und zur Gemeinde Hunderdorf, Gemarkung Hunderdorf eingegliedert

 

Flächenänderung in der Stadt Bogen, Gemarkung Oberalteich:                  - 599 m²

Flächenänderung in der Gemeinde Hunderdorf, Gemarkung Hunderdorf:  +599 m²