Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20

Im Zusammenhang mit der Kreistagsnachwahl vom 01.02.2015 ist auch der Stadt Bogen ein finanzieller Schaden entstanden, der auf knapp 10.000,00 € zu beziffern ist.

 

Auch dem Landkreis Straubing-Bogen ist im Zusammenhang mit der Kreistagsnachwahl ein finanzieller Schaden entstanden. Das Landratsamt wird zur Geltendmachung des Schadensersatzes eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragen.

 

Nach Auskunft des Landratsamtes besteht ggf. die Möglichkeit, dass eine Kanzlei neben dem Mandat des Landkreises auch ein Mandat der Stadt Bogen und ggf. weiterer Landkreisgemeinden zur Rechtsverfolgung des Schadensersatzes übernimmt. Dies müsse jedoch noch seitens des Landratsamtes abgeklärt werden.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den im Zuge der Kreistagsnachwahl vom 01.02.2015 entstandenen Schaden ebenfalls geltend zu machen. Es soll dabei versucht werden, sich dem Landkreis anzuschließen, um Synergieeffekte nutzen zu können.