Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Anwesend: 9

Herr Krammer stellt die Gegebenheiten mittels Schaubilder vor. Dabei wird erläutert, dass sich das Vorhaben innerhalb der Ortschaft nach dem Einfügungsgebot des § 34 BauGB zu bemessen ist.

Aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung (4-geschossig, ähnlicher Baustil) ist das Vorhaben vergleichbar mit der näheren Umgebung.

 

 

 


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird grundsätzlich zugestimmt. Die Sichtverhältnisse (Sichtdreieck) der Einmündungen, bezogen auf die Gemeindestraßen, sind jedoch darzulegen und freizuhalten.