Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

 

Bei der Prüfung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes 2018 wurde darauf hingewiesen, dass der Kassenverwalter und sein Stellvertreter durch Beschluss vom zuständigen Gremium zu bestellen sind.

Laut Art. 100 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 2 Ziffer 18 Geschäftsordnung obliegt dem Stadtrat die Ernennung/Bestellung des Kassenverwalters und des Stellvertreters.

 

Frau Ute Menzel soll zur Kassenverwalterin bestellt werden.

 

Dies wurde bei der Einstellung von Frau Menzel vor rund 20 Jahren übersehen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt der Bestellung von Frau Ute Menzel als Kassenverwalterin zu.