Sitzung: 24.10.2018 SR/32/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22
Seit 01.04.2016 hat sich die Rechtsgrundlage
für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen geändert. Nunmehr sind die
Erschließungsbeiträge in Bayern nicht mehr allein nach bundesrechtlichen,
sondern auch landesrechtlichen (Art. 5a Abs. 1 bis 9 KAG) Bestimmungen zu
erheben.
Insofern wurde die bisherige
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bogen vom 11.12.1987, an dem
Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags orientiert, abgeändert und durch
Hervorhebungen bzw. Streichungen an die bisherige Satzung angepasst. Dies
entspricht auch den Empfehlungen des Prüfers des Kommunalen Prüfungsverbandes
(TZ 23).
Der Bauauschuss sprach in seiner Sitzung vom
10.10.2018 einen Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat aus.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Empfehlungsbeschluss
des Bauausschusses vom 10.10.2018 zu, die bisherige
Erschließungsbeitragssatzung vom 11.12.1987 zum 31.10.2018 außer Kraft zu
setzen und beiliegende Erschließungsbeitragssatzung zum 01.11.2018 in Kraft zu
setzen.