Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Seit 01.04.2016 hat sich die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen geändert. Nunmehr sind die Erschließungsbeiträge in Bayern nicht mehr allein nach bundesrechtlichen, sondern auch landesrechtlichen (Art. 5a Abs. 1 bis 9 KAG) Bestimmungen zu erheben.

Insofern wurde die bisherige Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bogen vom 11.12.1987, an dem Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags orientiert, abgeändert und durch Hervorhebungen bzw. Streichungen an die bisherige Satzung angepasst. Dies entspricht auch den Empfehlungen des Prüfers des Kommunalen Prüfungsverbandes (TZ 23).

Der Bauauschuss sprach in seiner Sitzung vom 10.10.2018 einen Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat aus.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt dem Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses vom 10.10.2018 zu, die bisherige Erschließungsbeitragssatzung vom 11.12.1987 zum 31.10.2018 außer Kraft zu setzen und beiliegende Erschließungsbeitragssatzung zum 01.11.2018 in Kraft zu setzen.