Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Hinweis auf die Kennzeichnungspflicht von etwaigen Altlasten. Abgleich mit dem aktuellen Altlastenkataster.

 

Organoleptische Untersuchung des Aushubmaterials. Bei offensichtlichen Störungen ist das LRA Straubing-Bogen bzw. das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf zu informieren.

 

Hinweis auf § 1a Abs. 2 BauGB: Sparsamer Umgang mit Grund und Boden. Flächen, die als Grünflächen oder zur gärtnerischen Nutzung vorgesehen sind, sollten nicht überfahren werden. Zum Schutz des Mutterbodens werden die Normen DIN 18915 Kapitel 7.4 und DIN 19731 empfohlen.


Beschluss:

 

Das Plangebiet ist frei von Altlasten. Die Flächen wurden bisher ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Bebauungsplan enthalten.

 

Die Hinweise und Normen werden bei der Projektplanung beachtet.