Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

In § 9 Abs. 2 LWO ist die Auszahlung eines Erfrischungsgeldes geregelt.

Das Bayer. Staatsministerium des Innern und Integration schlägt für die Landtags- und Bezirkswahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 Euro vor, welches im Rahmen der pauschalen Wahlkostenerstattung nach Art. 17 Abs. 1 und 2 LWG berücksichtigt wird.

Ein höherer Auszahlungsbetrag muss von der Stadt Bogen übernommen werden.

 

 


Beschluss:

Bei der Landtags- und Bezirkswahl 2018 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 Euro für jedes Mitglied im Wahlvorstand gewährt.