Sitzung: 26.09.2018 SR/31/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
In § 9 Abs. 2 LWO ist die Auszahlung eines
Erfrischungsgeldes geregelt.
Das Bayer. Staatsministerium des Innern und Integration
schlägt für die Landtags- und Bezirkswahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von
40,00 Euro vor, welches im Rahmen der pauschalen Wahlkostenerstattung nach Art.
17 Abs. 1 und 2 LWG berücksichtigt wird.
Ein höherer Auszahlungsbetrag muss von der Stadt Bogen
übernommen werden.
Beschluss:
Bei
der Landtags- und Bezirkswahl 2018 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00
Euro für jedes Mitglied im Wahlvorstand gewährt.