Sitzung: 19.09.2018 BUSA/33/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Der Bereich der Einbeziehungssatzung liegt im Versorgungsbereich der Bogenbachtalgruppe und kann nach deren Stellungnahme mit Trinkwasser versorgt werden. Eine Leitungsverlängerung durch die Stadtwerke ist dadurch nicht erforderlich.