Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Keine Bedenken, wenn der Punkt 15. Freiflächengestaltungsplan nicht unter den Hinweisen geführt wird, sondern bei den Grünordnerischen Festsetzungen mit aufgenommen wird.

 

Falls die Ausgleichsflächen nicht im Eigentum der Stadt Bogen liegen, ist noch eine dingliche Sicherung mit Reallast vorzulegen. Die Ausgleichsflächen sind dauerhaft zu sichern und dem Bayerischen Landesamt für Umweltschutz (LFU) zu melden.


Beschluss:

 

Der Punkt 15. Freiflächengestaltungsplan wird in die Festsetzungen aufgenommen.

 

Falls die Ausgleichsflächen nicht im Besitz der Stadt Bogen liegen, wird eine dingliche Sicherung mit Reallast vorgelegt. Die Ausgleichsflächen werden dauerhaft gesichert und dem LFU (Landesamt für Umweltschutz) gemeldet.