Sitzung: 19.09.2018 BUSA/33/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Der Geltungsbereich ist wie vorgeschlagen zu erweitern. Beim Anwesen Rankam 1, Fl.Nr. 478, Gemarkung Degernbach, ist der Geltungsbereich jedoch so weit zu fassen, dass der Anbau an ein bestehendes Gebäude mit einem Wohnhaus ausgeführt werden kann.