Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Bezüglich des abwehrenden Brandschutzes ist der Volumenstrom bei dem Mindestdruck von 1,5 bar zu ermitteln und, soweit notwendig, eine Zisterne anzulegen. Dies ist im Rahmen der Erschließungsplanung zu überprüfen. Auf die Abstände zwischen Bauten und Starkstromleitung ist im Bebauungsplan hinzuweisen.