Sitzung: 19.09.2018 BUSA/33/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Festsetzung sowie die Eintragung der Nutzungsschablone sind aufeinander abzustimmen. Zudem sind die textlichen Festsetzungen im Hinblick auf das stark geneigte Gelände zu überprüfen. Bei extremen Hangneigungen sind die Festsetzungen detailliert darzustellen.