Sitzung: 15.06.2016 BUSA/04/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Bei Geländeschnitten muss mit Hang- und Schichtwasser gerechnet werden. Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf gem. § 37 WHG nicht nachteilig für anliegende Grundstücke verändert werden.
Beschluss:
Ein entsprechender Hinweis wurde in die Satzung aufgenommen. Kein Regelungsgehalt im Flächennutzungsplan - Deckblatt.