Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Anwesend: 9

Der TOP muss richtig heißen: Geh- und Radweg Hofweinzier – Bärndorf und nicht Breitenweinzier – Bärndorf.

 

Zu diesem TOP begrüßte Bürgermeister Schedlbauer Herrn Steinbauer vom Büro KEB. Bürgermeister Schedlbauer erläuterte kurz den Vorgang, warum die Stadt den Geh- und Radweg von Hofweinzier nach Bärndorf, der eigentlich Aufgabe des Bauamtes Passau ist, bauen soll. Das Bauamt Passau kann ihn aus terminlichen Gründen kurzfristig nicht umsetzen.

 

Herr Steinbauer stellte die Planungen ausführlich vor. Die bestehenden Feldwege, die jetzt eine Fahrbahnbreite von 3 m aufweisen, werden wieder auf 3 m ausgebaut, statt der üblichen 2,5 m. Ebenso erfolgt in diesem Bereich ein verstärkter Ausbau, nämlich 0,6 m statt 0,4 m. Die Benutzung der bestehenden Wege reduziert den Flächenverbrauch erheblich. Der notwendige Grunderwerb wurde bereits durchgeführt. Die Ausplanung des Weges in der vorgelegten Planung reicht von der Unterführung Hofweinzier bis zum Anschluss des Radweges in Bärndorf. Der Bereich entlang der SR 22 zur St 2125 muss noch ausgeplant werden. Auch dieser Bereich würde vom Bauamt Passau gebaut.

 

Vom Gremium wurde angefragt, ob es möglich wäre, den Feldweg neben den Radweg zu legen. Das hätte den Vorteil, dass die Landwirte, wie bisher, Ihren eigenen Weg hätten. Weiter wurde diskutiert, ob der Radweg nur 1,5 m breit ausgebaut und die Restfläche als Schotterstraße für die Landwirtschaft belassen werden könnte.

 

Bürgermeister Schedlbauer antwortete hierauf, dass bei einem Feldweg neben dem Radweg ein zusätzlicher Grunderwerb notwendig wäre. Dieser ist nicht förderfähig. Ob ein schmälerer Radweg und der Verbleib des Weges als Schotterstraße möglich ist, muss abgeklärt werden.

 

Bürgermeister Schedlbauer wies darauf hin, dass die Situation, dass Fuß- und Radwege zugleich als Feldzufahrten dienen, bereits Bestand hat und bisher zu keinerlei Problemen geführt hat.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt der vorgelegten Planung zu. Der Kostenanteil der Stadt liegt in der Verbreiterung des Weges, der zugleich für die Landwirtschaft genutzt wird, von 2,50 m auf 3,00 m. Ebenso trägt die Stadt die Kosten für den verstärkten Ausbau. Bevor die Planung und der Ausbau weiter vorangetrieben werden, ist mit dem Straßenbauamt eine Vereinbarung abzuschließen, in der die 100 %-Finanzierung durch den Freistaat sichergestellt ist.