Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 9, Anwesend: 9

Der Eigentümer des Anwesens Grafenberg 3 brachte vor, dass er vom Baumbestand der angrenzenden Straße massiv durch Laubabfall beeinträchtigt wird. Vom Bauhofleiter wurde ihm untersagt, das anfallende Laub in den gegenüberliegenden Straßengraben zu kippen, da ansonsten das Ableitungsrohr zum Degernbach verstopft wird. Er sieht sich wegen gesundheitlichen Problemen nicht mehr in der Lage, das anfallende Laub zu beseitigen.

 

Nach einer kurzen Diskussion wurde im Sitzungssaal der nachstehende Beschluss gefasst.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag des Eigentümers auf Beseitigung der Bäume zu. Der gestellte Antrag ist somit abgelehnt.

 

Es müsste die gesamte Baumreihe entfernt werden, da dies zu unzähligen Bezugsfällen führen würde, sollte der Grundstückseigentümer selbst nicht mehr in der Lage sein, sich um die Pflege seines Grundstückes zu kümmern, muss er eine Fremdfirma damit beauftragen.