Für das Bauvorhaben wurden von Seiten des Landratsamtes folgende Abweichungen von der Einbeziehungssatzung festgestellt:

 

Überschreitung der Baugrenzen, Wandhöhe und Wandhöhe des Zwerchgiebels. Bürgermeister Schedlbauer ließ über die einzelnen Punkte abstimmen