Sitzung: 20.06.2018 BUSA/31/2018
Für das Bauvorhaben wurden von Seiten des Landratsamtes folgende Abweichungen von der Einbeziehungssatzung festgestellt:
Überschreitung der Baugrenzen, Wandhöhe und Wandhöhe des Zwerchgiebels. Bürgermeister Schedlbauer ließ über die einzelnen Punkte abstimmen