Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Gemäß Art. 25 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG)  haben alle öffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten mit Hilfe von automatisierten Verfahren verarbeiten oder nutzen, einen ihrer Beschäftigten zum Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

 

Herr Christoph Paukner, Geschäftsleitender Beamter, soll zum Datenschutzbeauftragten der Stadt Bogen bestellt werden.

 

 

BM Schedlbauer wies auf die Schulung des Landratsamtes wegen der neuen Datenschutzbestimmungen am 27.06.2018 hin.


Beschluss:

 

Herr Christoph Paukner wird ab 01.07.2018 zum Datenschutzbeauftragten der Stadt Bogen bestellt.

 

Die mit Stadtratsbeschluss vom 24.05.2017 beschlossene Bestellung zum Datenschutzbeauftragten gem. Art. 25 Abs. 2 Satz 1 BayDSG des Herrn Helmut Winklmeier erlischt damit.