Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 9, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage für wechselnde Fremdwerbung in der Veit-Höser-Straße, Hausnummer 37, wird zugestimmt.

 

Der geplante Standort befindet sich im Geltungsbereich der Satzung der Stadt Bogen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Oberalteich. Aus denkmalrechtlichen Gründen wird das Einvernehmen verweigert.

 

 


Abstimmungsvermerke:

Der Antrag ist somit abgelehnt.