Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Das Grundstück Fl.Nr. 97/10, Gemarkung Oberalteich, liegt im Außenbereich. Bei der Aufstellung des Deckblattes Nr. 32 zum Bebauungsplan „SO Einzelhandel Petersgewanne“ wurde der Korridor zwischen dem historischen Klosterensemble Oberalteich und der Sondergebietsfläche Einzelhandel als Grünfläche ohne weitere zulässige Bebauung dargestellt.

 

Die Zufaht wäre über das Grundstück Fl.Nr. 98/2, Gemarkung Oberalteich möglich. Die Ver- und Entsorgung kann derzeit nicht sichergestellt werden.

 

Unter der Voraussetzung, dass die städtebaulichen und denkmalpflegerischen Belange für eine mögliche Bebauung gelöst werden können, wird sich die Stadt bemühen, Baurecht zu schaffen.