Sitzung: 07.03.2018 BUSA/29/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Die Hinweise zum Kompensationsfaktor bzw. zur Befreiung von der Schutzgebietsverordnung sind aufzunehmen und die Formulierung zu berichtigen. Die Aussagen im Umweltbericht und dem Fachbeitrag sind anzupassen. Die Pflege der Eingrünung ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die Festsetzungen zu E3 und E4 sind abzustimmen und richtig zu stellen. Für die Kompensationsfläche ist eine dingliche Sicherung mit Reallast erforderlich.